Liebe Eltern
Wir haben Ihnen empfohlen, Ihr Kind gegen Meningokokken B impfen zu lassen, und Sie haben sich dafür entschieden.
Leider ist die Abrechnung der Impfung noch nicht wie bei anderen Impfungen geregelt, die Abrechnung erfolgt privat und Sie haben einen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer
Krankenkasse. Um es Ihnen leichter zu machen, die vollständigen Kosten (Arztkosten und Impfstoffkosten) von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen, möchten wir Ihnen mit den folgenden Informationen helfen.
- Bei der Impfung gegen Meningokokken B handelt es sich um eine Pflichtleistung der
- Krankenkassen für alle Kinder bis zum 5. Geburtstag.
- Dies bedeutet, die Kasse muss die Kosten bei diesen Kindern vollständig übernehmen.
- Da es keine andere Abrechnungsvorschrift gibt, gilt die GOÄ, die Gebührenordnung für Ärzte. Das sind Vorgaben der Privatabrechnungen, an die die Ärzte gebunden sind.
- Kürzt eine Krankenkasse die reguläre ärztliche Abrechnung, ist dies nur zulässig, wenn die Kasse eine gültige und verbindliche vertragliche Vereinbarung mit den Ärzten vorweisen kann.
Jede Kürzung der Krankenkasse, die sich nicht auf eine konkrete vertragliche Vereinbarung mit den Ärzten über diese Impfung berufen kann, ist ungerechtfertigt und willkürlich und benachteiligt die versicherten Kinder und Eltern.
Bitte legen Sie unbedingt Widerspruch ein, wenn Sie nicht alle Kosten der Impfung erstattet bekommen, wenn ihr Kind von uns geimpft wurde und die Impfung bis zum 5 Geburtstag durchgeführt wurde.
Ein Muster hierfür finden Sie auf der Rückseite des folgenden Links.
Widerspruch gegen Ablehnung der Impfkostenerstattung für Meningokokken B