Kinder- und Jugendschutzuntersuchungen 

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Jede Geburt ist wie ein Wunder, und so wollen wir unsere kleinen Patienten auch behandeln. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und haben den Anspruch Sie und Ihre Kinder mit all ihren Sorgen, Ängsten und Fragen individuell und ganzheitlich zu betreuen.

Was wir anbieten

 

Kinder- und Jugenduntersuchungen erfolgen in unserer Hausarztpraxis von allen Ärzten. Die Untersuchungsstandards wurden mit Frau Dr. Lina Wolf, Kinderärztin in unserer Praxis auf Facharztniveau erarbeitet. 

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● U-Untersuchungen
● Neugeborenenscreening (Test auf angeborenen Stoffwechselstörungen aus Fersenblut)
● Jugendvorsorgeuntersuchungen
● Diagnostik von Entwicklungsstörungen oder Sprachentwicklungsverzögerung
● Impfberatung und Impfungen
● Ernährungs- und Schlafberatung
● Seh- und Hörtestungen
● Ambylopiescreening - sprechen Sie uns an
● Ultraschalluntersuchungen
● Laboruntersuchungen, Urinuntersuchung und Stuhlproben
● Abstrichuntersuchungen z.B. bei einer Mandelentzündung
● Blutdruck und EKG
● Wundversorgung und Verbände
● Versorgung von Verstauchungen, Prellungen und Brüche
● Begleitung chronisch kranker Kinder

Zusammenarbeit

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Grundsätzlich stehen wir Ihnen bei allen Erkrankungen und Problemen zur Seite.
Wir arbeiten eng mit vielen guten Spezialisten und Therapeuten im Umkreis zusammen und können Sie bei Bedarf auch gern an die richtige Stelle verweisen. Rufen Sie uns bei Fragen an und vereinbaren Sie einen Termin.

U-Untersuchungen

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U Terminrechner


Die folgenden Untersuchungen U10, U11 und J2 empfehlen wir ebenso, diese werden aber nur im Ausnahmefall nach vorheriger Genehmigung durch die gesetzliche Versicherung bezahlt.

Rund ums Impfen www.impfen-info.de 

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Wir vertreten die Empfehlungen der STIKO. www.impfen-info.de 
Allen Unentschlossenen und Beratungsbedürftigen stehen wir gerne zur Seite und werden mit Ihnen einen individuellen Weg finden.

Rund ums Impfen Meningokokken B

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Liebe Eltern
Wir haben Ihnen empfohlen, Ihr Kind gegen Meningokokken B impfen zu lassen, und Sie haben sich dafür entschieden.
Leider ist die Abrechnung der Impfung noch nicht wie bei anderen Impfungen geregelt, die Abrechnung erfolgt privat und Sie haben einen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer
Krankenkasse. Um es Ihnen leichter zu machen, die vollständigen Kosten (Arztkosten und Impfstoffkosten) von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen, möchten wir Ihnen mit den folgenden Informationen helfen.

  • Bei der Impfung gegen Meningokokken B handelt es sich um eine Pflichtleistung der
  • Krankenkassen für alle Kinder bis zum 5. Geburtstag.
  • Dies bedeutet, die Kasse muss die Kosten bei diesen Kindern vollständig übernehmen.
  • Da es keine andere Abrechnungsvorschrift gibt, gilt die GOÄ, die Gebührenordnung für
  • Privatabrechnungen, an die die Ärzte gebunden sind.
  •  Kürzt eine Krankenkasse die reguläre ärztliche Abrechnung, ist dies nur zulässig, wenn die Kasse eine gültige und verbindliche vertragliche Vereinbarung mit den Ärzten vorweisen kann.


Jede Kürzung der Krankenkasse, die sich nicht auf eine konkrete vertragliche Vereinbarung mit den Ärzten über diese Impfung berufen kann, ist ungerechtfertigt und willkürlich und benachteiligt die versicherten Kinder und Eltern.
Bitte legen Sie unbedingt Widerspruch ein, wenn Sie nicht alle Kosten der Impfung erstattet bekommen, wenn ihr Kind von uns geimpft wurde und die Impfung bis zum 5 Geburtstag durchgeführt wurde.
Ein Muster hierfür finden Sie auf der Rückseite des folgenden Links.

Widerspruch gegen Ablehnung der Impfkostenerstattung für Meningokokken B

Kinder und Eltern Begleiten

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Kinder beim Aufwachsen zu Begleiten stellt uns als Eltern vor große Herausforderungen, das wissen wir selbst aus unserer Erfahrung mit unseren eigenen Kindern. Vermutlich machen Sie sich viele Gedanken, wie Sie alles richtig machen können, werden von allen Seiten mit teils widersprüchlichen Informationen überschüttet, sei es aus dem Internet oder aus dem persönlichen Umfeld. Daher haben wir ein paar wichtige links für Sie zusammengestellt.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

KINDERÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST AM WOCHENENDE UND AN FEIERTAGEN

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Am Wochenende wenden Sie sich bitte an die Bereitschaftspraxis des Kinder- und Jugendärztlichen Notdienstes in den Räumen der Kinderklink Kempten oder der Kinderklinik im Klinikum Memmingen. Bitte halten Sie die Dienstzeiten ein und suchen Sie nur in sehr dringenden Fällen die Kinderklinik außerhalb dieser Zeiten auf.

Außerhalb dieser Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117.

Kinder-Notfälle außerhalb der Sprechzeiten

Kempten   0831 5300
Memmingen   
08331 700

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Bereitschaftsdienstpraxis in der Kinderklinik im Klinikum Memmingen

8331 700

Bismarckstraße 23
87700 Memmingen

Öffnungszeiten:
Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen jeweils 9.00 - 15.00 Uhr


Bereitschaftsdienstpraxis in der Kinderklinik im Klinikum Kempten

831 5300

Robert-Weixler-Straße 50
87439 Kempten

Öffnungszeiten:
Samstag, Sonntag und an Feiertagen jeweils von 9:00 – 16:00 Uhr 

 WICHTIGE TELEFONNUMMERN 

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  • Notarzt / Rettungsleitstelle Kempten: 112
  • Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst nachts und am Wochenende: 116 117
  • Giftnotrufzentrale für Kinder Berlin: 030 19240
  • Kinderklinik Kempten: 0831 5300
  • Kinderklinik Memmingen: 08331 700
  • Notruf "Sexueller Missbrauch” Frauen u. Mädchen: 0831 12100
  • Polizei: 110
  • Feuerwehr: 11
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