Recht am Ende des Lebens
Auf folgenden Seiten können Sie sich sehr gut informieren.
Video zur Einleitung des Themas Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
Video zur Vorsorgevollmacht
Video zur Patientenverfügung
Video zum Palliativplan - steht leider noch nicht zur Verfügung
Video zur Sterbebegleitung - steht leider noch nicht zur Verfügung
Um eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei uns zu besprechen, drucken Sie diese bitte von der oben genannten Webseite aus und bringen Sie sie ausgefüllt zum Gespräch mit. Der Link und die Patientenverfügung sind kostenlos. Wir arbeiten gerne mit den Formularen dieser Kanzlei für Medizinrecht, da sie einfach, rechtssicher und verständlich sind.
Dies ist eine IGEL-Leistung. Ihre MFA informiert Sie über die Kosten.
Eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollte jeder haben. Sie können diese selbst ausfüllen und unterschreiben. Sie benötigen hierzu keinen Notar, Rechtsanwalt oder Arzt.
Eine Patientenverfügung muss nicht handschriftlich verfasst sein.
Video zur Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht erteilen Sie vorsorglich einem oder mehreren Menschen, denen Sie vertrauen. Die/Der Bevollmächtigte ist dann z.B. in einem Komafall zuständig für:
- Gesundheit und Pflegebedürftigkeit
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
- Post und Telekommunikation
- Digitale Medien
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
- Vermögenssorge
- Befreiung vom Verbot des § 181 BGB
- Regelung der Bestattung
- Betreuungsverfügung
Jeder Bevollmächtigte muss ein Original erhalten!
Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen auch dann nach Ihrem Willen verwaltet wird, wenn Sie z.B. im Koma liegen, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht auch bei Ihrer Bank einrichten. Diese erhalten Sie nur bei Ihrer(n) Bank(en).
Für Immobilien oder Geschäftseigentum sollten Sie bei einem Notar einen Vertrag machen.
Ihr Ehepartner ist schwer erkrankt und kann seinen Willen nicht ausdrücken?
Im Notfall gilt das:
Notvertretungsrecht für Ehegatten
Palliativplan
Am Ende des Lebens wünschen sich viele Menschen, nicht mehr ins Krankenhaus zu müssen und keine Maximaltherapie zu erhalten.
Wenn eine Patientenverfügung und ein Palliativplan vorliegen, fällt es den Angehörigen und Pflegenden, insbesondere dem Rettungsdienst und dem Bereitschaftsarzt, leichter, den Willen des Patienten umzusetzen.
Freitodbegleitung
Würdevoll entscheiden
Der Tod gehört zum Leben. Ihn würdevoll zu begleiten, ist eine der zentralen Aufgaben ärztlicher Tätigkeit.
In unserer Praxis bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur individuellen Beratung und Begleitung beim Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende – in Zusammenarbeit mit anerkannten Vereinen, die sich auf Freitodbegleitung spezialisiert haben.
Die Freitodbegleitung ist in Deutschland rechtlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wir unterstützen Sie dabei, sich umfassend zu informieren, Ihre Wünsche zu klären und Entscheidungen in Ruhe und mit Würde zu treffen.
👉 Sprechen Sie uns vertrauensvoll an – wir nehmen uns Zeit.
👉 Weitere Informationen erhalten Sie auch bei:
Organspende
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Organspende
Organ- und Gewebespende:
Geht uns alle an. Eine Entscheidung zu Lebzeiten hat viele Vorteile!
Lebendorganspende
Sie fragen sich, was eine Lebendorganspende ist? Oder benötigt ein Ihnen sehr nahestehender Mensch aufgrund einer schweren Erkrankung die Übertragung eines Organs und Sie fragen sich, ob Sie helfen können?
Hirntod
Diese Aufklärung umfasst die gesamte Tragweite der
Entscheidung und ist ergebnisoffen angelegt. Die vorliegende Broschüre beschäftigt sich mit der Frage: „Was ist der Hirntod?
Organspenderegister
Das Register für Erklärungen zur
Organ- und Gewebespende
(„Organspende-Register“) ist ein
zentrales elektronisches Ver-
zeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos.
Netzwerk für ambulante Pflege
Zusammenfassung der medizinischen Netzwerke für PatientInnen und zu Pflegende.